FAQ – häufig gestellte Fragen zur Scheidung
Sie haben Fragen zur Scheidung? Hier finden Sie Antworten.
Sollten wir Ihre Frage hier nicht beantworten, können Sie uns gerne kontaktieren und wir beantworten Ihre Fragen persönlich.
Allgemeine Fragen zur Scheidung
In vielen einvernehmlichen Scheidungen ist es ausreichend, wenn nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten wird. Dadurch lassen sich Kosten sparen.
Welche Lösung für Ihre Situation sinnvoll ist, besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen.
Vor einer Scheidung muss grundsätzlich mindestens ein Jahr getrennt gelebt werden.
Das sogenannte Trennungsjahr dient dazu, die Entscheidung zu überdenken und die Trennung rechtlich nachvollziehbar zu machen.
Das Wohl der Kinder steht immer im Mittelpunkt.
Viele Fragen lassen sich gemeinsam klären. Gerade bei gemeinsamen Kindern ist eine einvernehmliche Lösung häufig der beste Weg.
Wir erläutern Ihnen die Möglichkeiten verständlich und transparent.
Ja.
Auch wenn Ihr Ehepartner im Ausland lebt, ist eine Scheidung häufig möglich. Welche Besonderheiten gelten, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Was kostet eine Scheidung?
Hier finden Sie Antworten auf finanzielle Fragen.
Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab. Mit unserem Kostenrechner erhalten Sie bereits innerhalb weniger Minuten eine erste Orientierung.
Selbstverständlich informieren wir Sie transparent über die voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung.
Ja.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt häufig die anwaltliche Vertretung eines Ehepartners. Dadurch können Kosten gespart werden. Viele Ehepaare entscheiden sich außerdem dafür, die entstehenden Kosten intern aufzuteilen.
Wir erklären Ihnen gerne die Möglichkeiten.
Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung können wichtige Themen wie Vermögen, Immobilien, Unterhalt oder Sorgerechtsthemen einvernehmlich geregelt werden. Eine frühzeitige Scheidungsfolgenvereinbarung kann das gesamte Verfahren vereinfachen und beschleunigen.
Dadurch lassen sich viele spätere Konflikte vermeiden.
Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften berücksichtigt.
Das Familiengericht prüft diesen Punkt im Rahmen des Scheidungsverfahrens.
Der Zugewinnausgleich betrifft das Vermögen, das während der Ehe aufgebaut wurde. Dabei wird vereinfacht geprüft, ob ein Ehepartner während der Ehe deutlich mehr Vermögen aufgebaut hat als der andere.
Ob und in welchem Umfang ein Ausgleich erforderlich ist, hängt von der individuellen Situation ab.
Hierfür gibt es unterschiedliche Lösungen.
Wichtig ist, frühzeitig Klarheit zu schaffen und gemeinsame Regelungen zu treffen. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann dabei hilfreich sein.
Gemeinsam finden wir mit Ihnen die passende Lösung für Ihre individuelle Situation.
Wie läuft eine Scheidung ab?
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Ablauf einer Scheidung.
Ja.
Bei jeder Scheidung prüfen wir, ob die Voraussetzungen für eine Reduzierung des Verfahrenswertes vorliegen.
Ist dies der Fall, stellen wir den entsprechenden Antrag beim zuständigen Familiengericht. Über die Bewilligung entscheidet das Gericht.
Wir prüfen selbstverständlich alle rechtlichen Möglichkeiten, um Ihre Scheidungskosten – soweit gesetzlich möglich – zu reduzieren.
Ja.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch während des Trennungsjahres zusammenwohnen.
Entscheidend ist nicht die Wohnung, sondern die tatsächliche Trennung der Lebensführung. Wir erklären Ihnen gerne, worauf dabei zu achten ist.
In den meisten Fällen müssen Sie bei einer Scheidung persönlich vor Gericht erscheinen.
Der Termin ist jedoch meist unkompliziert und dauert oft nur wenige Minuten. Selbstverständlich bereiten wir Sie darauf vor.
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie den offiziellen Scheidungsbeschluss. Dieser bestätigt die rechtskräftige Scheidung.
Dann beraten wir Sie gerne unverbindlich. Oft hilft bereits ein Gespräch, um Klarheit über die eigene Situation zu gewinnen.
Einen ersten Überblick kann Ihnen auch unser Scheidungscheck bieten.
Dann sind wir für Sie da.
Ihr persönlicher Ansprechpartner begleitet Sie durch den gesamten Prozess und beantwortet Ihre Fragen verständlich und zeitnah.
Ja – den überwiegenden Teil des Verfahrens können Sie bei cleverscheiden.de bequem online erledigen.
Von der ersten Anfrage über die Übermittlung Ihrer Unterlagen bis zur Kommunikation mit uns erfolgt nahezu alles digital. Lediglich der gesetzlich vorgeschriebene Gerichtstermin findet in der Regel persönlich statt.
Fragen und Antworten zu cleverscheiden.de
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu cleverscheiden.de.
Die Stellung des Scheidungsantrags übernehmen unsere Rechtsanwälte.
Vertraulichkeit und Sicherheit haben für uns höchste Priorität.
Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt und gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.
Weil eine Scheidung schon belastend genug ist.
Unser Ziel ist es, Ihnen den rechtlichen Teil so einfach wie möglich zu machen.
Mit einem festen Ansprechpartner, transparenten Kosten und einer digitalen Abwicklung begleiten wir Sie verständlich, persönlich und zuverlässig durch den gesamten Prozess.
Wir kümmern uns um alles, was für Ihre Scheidung wichtig ist – Sie kümmern sich um Ihren Neuanfang.
Ja.
Wir sind Ihr überregionaler Ansprechpartner für Ihre Scheidung und sind im gesamten Bundesgebiet tätig.
Die Beratung und die Vorbereitung der Scheidung machen wir digital und online.
Da Sie nicht persönlich bei uns in der Kanzlei erscheinen müssen, können Sie uns aus ganz Deutschland mit Ihrer Scheidung beauftragen.
Zum Abschluss der Scheidung müssen Sie im Regelfall einmal persönlich vor Gericht erscheinen. Der Scheidungstermin dauert häufig nur wenige Minuten und ist unkompliziert. Selbstverständlich bereiten wir Sie auf diesen Termin vor.
Egal, wieviele Fragen Sie haben: Wir sind für Sie da!
Ehrlich. Verständlich. Immer auf Augenhöhe.
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