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Was kostet eine Scheidung?
Scheidungskostenrechner und Preise
Eine Scheidung ist bereits Herausforderung genug. Deshalb legen wir größten Wert auf transparente Kosten und verständliche Informationen.
Bei uns wissen Sie von Anfang an, womit Sie rechnen können.
Ohne versteckte Gebühren. Ohne unangenehme Überraschungen.
Unser Versprechen

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Scheidungskostenrechner
Scheidungskosten unverbindlich berechnen
Was kostet meine Scheidung? Mit wenigen Angaben erhalten Sie hier eine unverbindliche Einschätzung der voraussichtlichen Gerichts- und Anwaltskosten. Weitere Angaben können Sie bei Bedarf ergänzen.
Weitere Angaben berücksichtigen
Die folgenden Angaben sind für eine erste Berechnung nicht erforderlich. Sie können berücksichtigt werden, sofern sie für Ihren Fall relevant sind.
Vermögen nach Abzug bestehender Verbindlichkeiten.
Vermögen nach Abzug bestehender Verbindlichkeiten.
Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren wird der Versorgungsausgleich grundsätzlich nur auf Antrag durchgeführt.
Beispiel: Besteht für beide Ehepartner jeweils nur ein Anrecht aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sind regelmäßig zwei Anrechte zu berücksichtigen.
Ist der Verfahrenswert bereits bekannt, kann er hier unmittelbar als Berechnungsgrundlage vorgegeben werden.
Die Berechnung erfolgt ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Der Kostenrechner übermittelt Ihre Eingaben nicht an den Server.
Voraussichtliche Gesamtkosten
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Unverbindliche Berechnung für eine einvernehmliche Scheidung mit anwaltlicher Vertretung eines Ehepartners.
Berechnungsdetails anzeigen
Verfahrenswert
- Verfahrenswert der Scheidung
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- Verfahrenswert des Versorgungsausgleichs
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- Gesamtverfahrenswert
- –
Anwaltskosten
- 1,3 Verfahrensgebühr
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- 1,2 Terminsgebühr
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- Post- und Telekommunikationspauschale
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- Umsatzsteuer
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- Anwaltskosten gesamt
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Gerichtskosten
- Gerichtskosten gesamt
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Sie möchten die voraussichtlichen Kosten Ihres konkreten Falls persönlich prüfen lassen?
Kostenlose Beratung anfragenHinweis: Die Berechnung dient der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Der Verfahrenswert wird durch das zuständige Familiengericht festgesetzt. Die tatsächlichen Kosten können daher abweichen.
Wir prüfen, ob sich Ihre Scheidungskosten reduzieren lassen
Bei einer einvernehmlichen Scheidung bestehen unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen Möglichkeiten, die Verfahrenskosten zu reduzieren. Deshalb prüfen wir in jedem geeigneten Fall, ob ein Antrag auf Herabsetzung des Verfahrenswertes sinnvoll ist, und stellen diesen für Sie beim zuständigen Familiengericht.
Die Entscheidung trifft das Gericht – wir sorgen dafür, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden.
Ihre Vorteile
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Sie möchten sich scheiden lassen? Nutzen Sie die Gelegenheit und sichern Sie sich unserer kostenlose Erstberatung durch unserer Rechtsanwälte.


